# kirchliche-ki.de > Fachseite und Newsletter zu datenschutzkonformer KI für Kirche und Sozialwirtschaft in Deutschland. Maßgeblich ist das kirchliche Datenschutzrecht (KDG auf katholischer, DSG-EKD auf evangelischer Seite), nicht allein die DSGVO. Perspektive: technische Architektur (On-Premise-LLMs, RAG, EU-Hosting), Recht als Umsetzungsvorgabe. Fachinformation, keine Rechtsberatung. Jeder Artikel ist zusätzlich als reines Markdown unter derselben URL mit der Endung `.md` erreichbar (tokensparend, ohne Navigation). Bei Zitaten bitte die kanonische HTML-URL nennen. Autor: Nils Peters. Alle regulatorischen Angaben sind mit Primärquellen belegt; Stand ist das jeweilige Veröffentlichungsdatum. ## Newsletter-Ausgaben - [Sonderausgabe: Zwei Zeilen Sicherheitsmaßnahmen sind keine vereinbarten Maßnahmen](https://kirchliche-ki.de/newsletter/sonderausgabe-anlage-tom-ki.md): In jeder Dienstvereinbarung über ein KI-System steht ein Abschnitt zu den Sicherheitsmaßnahmen, und er besteht fast immer aus Überschriften. Diese Ausgabe füllt ihn aus: 25 Prüfpositionen für beide Rechtskreise, mit Nachweis und Fundstelle, kostenlos und als PDF. - [Sonderausgabe: Muster-Dienstvereinbarung KI für katholische Einrichtungen (MAVO, KDG)](https://kirchliche-ki.de/newsletter/sonderausgabe-muster-dienstvereinbarung-katholisch.md): Das evangelische Muster lässt sich nicht auf MAVO umschreiben. Drei tragende Unterschiede stehen dagegen. Jetzt gibt es eine eigene katholische Fassung, kostenlos. - [Automatisch geschwärzt? Vier Wege, auf denen personenbezogene Daten trotzdem beim Anbieter landen](https://kirchliche-ki.de/newsletter/pii-filter-im-aufrufpfad.md): Die Zusage, dass ein KI-System Namen und andere personenbezogene Daten selbst entfernt, wird an der Eingabezeile vorgeführt. Drei weitere Wege bleiben ungeprüft. - [Sonderausgabe: Muster-Dienstvereinbarung für KI-Systeme (MVG-EKD, DSG-EKD)](https://kirchliche-ki.de/newsletter/sonderausgabe-muster-dienstvereinbarung.md): Wer ein KI-System einführt, in dem Mitarbeitende mit eigenen Zugängen arbeiten, braucht eine Dienstvereinbarung. Für den kirchlichen Bereich gab es dafür bisher kein Muster. Ab heute gibt es eines, kostenlos und frei verwendbar. - [Exit-Strategie für ein KI-System: Was § 18 KDG-DVO verlangt und warum der Vektorindex nicht mitwandert](https://kirchliche-ki.de/newsletter/exit-strategie-ki-paragraf-18-kdg-dvo.md): Die novellierte KDG-DVO hat mit § 18 erstmals eine eigene Vorschrift für Cloud-Dienste. Sie verlangt vor der Nutzung eine Exit-Strategie. Bei einem KI-System trifft diese Pflicht auf einen Bestand, der sich technisch nicht mitnehmen lässt, und auf eine Uhr, die der Risikokatalog nicht kennt. - [Nicht klassifiziert heißt Klasse III: Was § 9 KDG-DVO über die Architektur eines KI-Projekts entscheidet](https://kirchliche-ki.de/newsletter/klassifizierung-kdg-dvo-datenschutzklassen.md): Das katholische Datenschutzrecht kennt drei Datenschutzklassen mit fest beschriebenen Mindestmaßnahmen. Wer nicht einordnet, landet automatisch in der strengsten. Was daraus für Modellzugriffe, RAG-Bestände und Auftragsverarbeiter folgt, gelesen als Architekturvorgabe. - [Der AI Act nach dem Digital Omnibus: Welche Fristen für kirchliche Träger jetzt gelten](https://kirchliche-ki.de/newsletter/ai-act-nach-dem-digital-omnibus.md): Seit dem 27. Juli 2026 ist die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI in Kraft. Sie verschiebt die Hochrisiko-Fristen um bis zu zwei Jahre und formuliert die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 neu. Eine Fristenübersicht aus der Betreiber-Perspektive, mit dem Wortlaut beider Fassungen. - [Open WebUI unter der Lupe: die Software hinter vielen datenschutzfreundlichen KI-Arbeitsplätzen](https://kirchliche-ki.de/newsletter/open-webui-unter-der-lupe.md): Ob eigener Server oder EU-Plattform: sehr oft ist die Oberfläche dieselbe quelloffene Software. Was Open WebUI mitbringt, warum die Voreinstellungen nicht die Empfehlungen sind und weshalb die Lizenzfrage ab 50 Nutzern interessant wird. - [KI-Schulung für Diakonie, Caritas und kirchliche Träger: Warum die Standard-Fortbildung am falschen Gesetz vorbeischult](https://kirchliche-ki.de/newsletter/ki-kompetenz-schulung-kirchliche-traeger.md): Die bayerische kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt, Datenschutz- und KI-Kompetenz-Schulungen zu verknüpfen. Was hinter der Empfehlung steckt, warum generische KI-Kurse für kirchliche Einrichtungen zu kurz greifen und woran eine passende Schulung zu erkennen ist. - [Kontext schlägt Modell: Warum datenschutzkonforme LLMs meist genügen](https://kirchliche-ki.de/newsletter/kontext-schlaegt-modell.md): Die erste Frage bei einem KI-Projekt ist selten 'welches Modell', sondern 'wie gut ist der Kontext'. Für die Aufgaben eines Trägers entscheidet Datenaufbereitung, Retrieval und Prompt mehr als das jeweils neueste Spitzenmodell. - [On-Premise-KI ohne teuren Server: Was auf CPU und kleinem Modell wirklich geht](https://kirchliche-ki.de/newsletter/on-premise-ki-kleine-hardware.md): Für interne Abfragen und Berichte braucht es keinen GPU-Server. Mit einem kleinen Modell, erzwungener strukturierter Ausgabe und engen Werkzeugen läuft nützliche Automatisierung auf gewöhnlicher Hardware, solange man die Grenze kennt. - [Geeignet, nicht bestimmt: Wann ein System die Mitarbeitendenvertretung auslöst](https://kirchliche-ki.de/newsletter/mitbestimmung-geeignet-mvg-ekd.md): Im evangelischen Kirchenrecht genügt schon die bloße Eignung zur Überwachung, damit die MAV mitbestimmt, früher, als die weltliche Intuition erwarten lässt. Was das für die Planung eines Systems bedeutet. - [Ist das überhaupt KI? Warum die Unterscheidung über das ganze Projekt entscheidet](https://kirchliche-ki.de/newsletter/ist-das-ueberhaupt-ki.md): Vieles, was als „KI“ verkauft wird, ist regelbasierte Auswertung. Die Unterscheidung ist kein Wortspiel, sie entscheidet über Recht, Mitbestimmung und Aufwand. - [RAG datenschutzkonform aufbauen: Was die DSK-Orientierungshilfe für die Architektur bedeutet](https://kirchliche-ki.de/newsletter/rag-datenschutzkonform-dsk.md): Seit Oktober 2025 gibt es eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz speziell zu RAG-Systemen. Gelesen aus der Architektur-Perspektive: welche Entscheidungen sie beim Bau eines Systems über eigene Aktenbestände erzwingt. - [Der Mittelweg: EU-gehostete KI ohne Datenspeicherung, und was daran zu prüfen ist](https://kirchliche-ki.de/newsletter/eu-gehostete-ki-ohne-speicherung.md): Zwischen US-Cloud und eigenem Server gibt es einen dritten Weg: europäische KI-Dienste, die keine Inhalte speichern. Das nimmt den Betriebsaufwand, ist aber eine vertragliche Zusage, keine Selbstverständlichkeit. - [Cloud oder eigener Server? Die erste Architekturentscheidung für KI im kirchlichen Kontext](https://kirchliche-ki.de/newsletter/cloud-oder-eigener-server.md): Nicht „welches Modell?“ ist die erste Frage, sondern „wo läuft es?“, und die Antwort hängt nicht am Bauchgefühl, sondern an der Schutzklasse der Daten. ## Muster und Vorlagen - [Muster-Dienstvereinbarung über den Einsatz KI-gestützter Systeme, evangelische Fassung (MVG-EKD / DSG-EKD)](https://kirchliche-ki.de/muster-dienstvereinbarung-ki/): Vollständiger Vertragstext, Gliederung der Anlage zur Systembeschreibung, Anwendungshinweise und Fundstellen. Tragende Vorschriften: § 40 Buchstabe k MVG-EKD (Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind), § 49 Abs. 1 DSG-EKD (Dienstvereinbarung als Erlaubnistatbestand für Beschäftigtendaten), § 34 DSG-EKD (Datenschutz-Folgenabschätzung). Für katholische Einrichtungen nicht verwendbar, weil § 53 KDG die Dienstvereinbarung nicht als Erlaubnistatbestand nennt. Frei verwendbar mit Quellenangabe. ## Weitere Seiten - [Über diese Seite](https://kirchliche-ki.de/ueber/): Autor, Profil, Arbeitsweise - [Hinweise für KI-Systeme](https://kirchliche-ki.de/fuer-ki/): Zitierweise und Angebot im Überblick - [RSS-Feed](https://kirchliche-ki.de/rss.xml): Neuerscheinungen